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„Einfach Mehrweg“

Gastronomie: Mehrwegbehälter ab Januar

Das neue Jahr 2023 bringt Veränderungen mit sich: Ab Januar muss die Hamburger Gastronomie Mehrwegbehälter anbieten

2. Januar 2023

Ab Januar müssen Betriebe beim To-go-Angebot ein Mehrwegsystem anbieten / ©Unsplash/micheile dot com
Ab Januar müssen Betriebe beim To-go-Angebot ein Mehrwegsystem anbieten / ©Unsplash/micheile dot com

Schnell einen Kaffee für unterwegs oder eine Portion Pommes gegen den kleinen Hunger: Wer künftig Essen to go kauft oder bestellt, kann auf umweltschonende Mehrwegbehälter zurückgreifen. Das neue Verpackungsgesetz trat am 1. Januar in Kraft und verpflichtet Restaurants, Kantinen, Imbisse, Bistros, Cafés sowie Supermärkte mit heißer Theke und Salatbar zu einem Mehrwegangebot bei Außer-Haus-Gerichten und -getränken. Für die Umwelt bedeutet das Entlastung: Laut NABU verursachen Einweggeschirr- und Verpackungen rund 346.500 Tonnen Abfall jährlich (Stand 2017).

Verpackungsgesetz: Mehrweg mit Ausnahmen

Doch nicht überall ist das Gesetz bisher durchzusetzen. Es gibt einige Ausnahmen: Betriebe mit einer Fläche unter 80 Quadratmetern und weniger als fünf Beschäftigten sind zum Mehrwegangebot nicht verpflichtet. Kundinnen und Kunden können hier jedoch ihre eignen Behälter befüllen lassen. Auch Pizza- und Burgerkartons sind von der Regelung ausgeschlossen, sofern sie keine Kunststoffbeschichtung haben. 

Mehrweganbieter im Überblick

Das Mehrwegsystem hat sich bereits vor der neuen Gesetzgebung in einigen Gastronomien etabliert. In Hamburg können Kundinnen und Kunden zwischen sechs Mehrweg-Anbietern wählen: FairBox, Rebowl, ReCircle, Relevo, Tiffin Loop und Vytal. Das Prinzip gleicht sich: Die Behälter können ausgeliehen und bei allen Partnerstellen wieder abgegeben werden. Auf hamburg.de verschafft eine Karte Überblick über Betriebe und welches Mehrwegsystem sie anbieten. 

JZ