Über fünf Jahre lang war das Hamburger Unternehmen Lemonaid im Streit mit dem Verbraucherschutz, da ihre Limetten-Limonade zu wenig Zucker enthielt – nur sechs, statt den vorgeschriebenen sieben Gramm Zucker. Nun wurde das Gesetz von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission gekippt: Limonade muss künftig keine Mindestmenge an Zucker (oder Süßstoff) mehr enthalten.
Fünf Jahre Rechtsstreit
Rückblick: 2018 bekommen Lemonaid-Gründer Paul Bethke und Felix Langguth eine Abmahnung vom Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe um Umwelt. Der Grund: Laut Leitsatz für Erfrischungsgetränke müsse eine Limonade mindestens sieben Gramm Zucker enthalten. Ihre Limonade enthält weniger – und darf sich daher nicht offiziell Limonade nennen. Zu wenig Zucker als Grund, eine Limonade nicht Limonade nennen zu dürfen? Bethke und Langguth gehen gegen die Abmahnung vor, starten eine langjährige Kampagne und verkaufen ihre Maracuja- und Limetten-Limonade offiziell illegal weiter als Limonade.
Zuckerschock
Vom Verbraucherschutz kommen zwei Vorschläge: Entweder den Zuckergehalt in der Limonade erhöhen, sodass es offiziell eine Limonade ist, oder eine Umbenennung in Erfrischungsgetränk. Für Bethke und Langguth steht beides nicht zur Debatte. Wieso ein Getränk ungesünder machen als nötig? Und eine Umbenennung und die damit einhergehende Produktion neuer Flaschen – die Flaschen tragen aus ökologischen Gründen keine Etiketten, sondern Bezeichnung und Rezepturen sind eingebrannt – würde das Unternehmen wirtschaftlich belasten. Zudem stellt die damalige Bundesernährungsministerin Julia Klöckner zu der Zeit eine „Nationale Strategie zur Reduktion von Zucker, Salz und Fett in Fertigprodukten“ vor, die unter anderem den Zuckergehalt in Getränken um 15 Prozent reduzieren soll. „Bürokratie-Irrsinn“, so die Lemonaid-Gründer.
Endlich legal
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher solidarisieren sich mit Lemonaid und bestärken die Unternehmer darin, gegen die behördlichen Vorhaben vorzugehen. Das geht soweit, dass Lemonaid die Limetten-Limonade weiter illegal verkauft, denn sie ändern nichts an dem Wording auf der Flasche. Am 24. Mai dann der Moment zum Aufatmen: Die Zucker-Mindestgrenze von sieben Prozent wird von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission gestrichen. Zur Feier der „ersten legalen Limo“ nach 15 Jahren Markterfolg versieht der Bio-Limonadenhersteller alle Drinks im Supermarkt nun mit einem „JETZT LEGAL“-Aufkleber und positioniert sich damit auf humorvolle Weise zu der viel zu langen Entscheidungsdauer und fehlender Konsequenz der Bundespolitik.